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DSGVO Bussgeld Rechner

Aufgrund der kürzlich veröffentlichten Informationen* der Datenschutzbehörden, wie zukünftig die Bußgelder "kalkuliert" werden sollen haben wir einen DSGVO Bußgeldrechner entwickelt. Bei Interesse können betroffene Unternehmen gerne Kontakt zu uns aufnehmen um das potentielle Bußgeldrisiko zu kalkulieren..

* Von den 17 Teilnehmern der Zwischenkonferenz (BfDI) stimmten 16 für das neue Modell, einer enthielt sich. Nun soll der ‚AK Sanktionen‘ laut Protokoll „das Konzept unter Einbeziehung der damit gemachten praktischen Erfahrungen der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weiterentwickeln“.

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Wir starten hier den Rechner.
Geben Sie die Werte und Schätzungen so objektiv wie möglich ein. Nur dann kann der Rechner das Bussgeld realitätsnah berechnen.

Der Bußgeldrahmen berechnet sich wie folgt: Bemessungsgrundlage ist der weltweite Unternehmensumsatz des Vorjahres, aus dem sich der Tagessatz ergibt.
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Der ermittelte Tagessatz wird multipliziert mit einem Faktor, der abhängig vom Schweregrad des Verstoßes ist, etwa Faktor 1 bis 4 bei einem leichten Verstoß, bis hin zu einem Faktor zwischen 12,0 bis 14,4 bei einem sehr schweren Verstoß.

Der Schweregrad wiederum ist das Ergebnis eines Punktesystems, das senkend, gleichbleibend oder erhöhend wirkt. Maßgeblich für die Punktzahl ist unter anderem die Dauer des Verstoßes, die Zahl der betroffenen Personen und das Ausmaß des erlittenen Schadens.

Angabe der Faktoren "Verstoß".
Erläuterung: (leichter Verstoß => schwerer Verstoß=1; schwerer Verstoß => leichter Verstoß=1)
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Der Verschuldungsgrad

Das Modell berücksichtigt außerdem – jeweils schematisch – den Verschuldungsgrad.
Handelt es sich um eine geringe oder unbewusste Fahrlässigkeit, vermindert sich die Summe um 25 Prozent. Bei normaler Fahrlässigkeit bleibt sie gleich, sie erhöht sich um 25 oder sogar 50 Prozent bei Vorsatz oder Absicht.

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Wiederholte Verstöße

Hat sich das Unternehmen bereits in der Vergangenheit bei der Behörde etwas zuschulden kommen lassen, schlägt sich das ebenfalls nieder:

  • Ein erneuter Verstoß bringt einen Aufschlag von 50 Prozent
  • zwei Verstöße einen Aufschlag von 150 Prozent und
  • drei oder mehr einen Aufschlag um 300 Prozent.

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Zu Buche schlagen außerdem weitere Faktoren, beispielsweise wie die Behörde die Zusammenarbeit mit ihr beurteilt oder welche Maßnahmen das Unternehmen bereits ergriffen hat, um den Schaden zu mindern.

Diese Faktoren sind noch nicht quantifiziert, es ist daher eine Schätzung einzugeben.
Sobald es hier mehr Informationen der Datenschutzbehörden gibt, werden wir diese in diesen Bußgeldrechner einbauen

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Bitte nur ganze Zahlen oder Komma (,) Zahlen, keine Sonderzeichen o.ä.

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